Family Office für Unternehmerfamilien: Was leistet es?
Bei Unternehmerfamilien hängen Betriebsvermögen und Privatvermögen enger zusammen als bei anderen Vermögensinhabern. Entscheidungen im Unternehmen wirken sich unmittelbar privat aus, und umgekehrt. Ein Family Office setzt genau an dieser Schnittstelle an: Es führt beide Seiten zusammen und koordiniert die Beteiligten.
Warum brauchen Unternehmerfamilien eine andere Betrachtung?
Weil ihr Vermögen nicht getrennt vom Unternehmen existiert. Ein großer Teil liegt in Gesellschaftsanteilen, häufig ergänzt um eine privat gehaltene Betriebsimmobilie, Gesellschafterdarlehen oder Pensionszusagen.
Daraus folgt eine Verflechtung, die es bei anderen Vermögensinhabern so nicht gibt. Eine Entscheidung über Ausschüttungen betrifft gleichzeitig die Liquidität des Betriebs und das private Einkommen. Eine Umstrukturierung im Unternehmen kann privat Steuer auslösen. Und eine private Entscheidung — etwa ein Wohnsitzwechsel oder eine Schenkung an ein Kind — kann umgekehrt Folgen für die Beteiligung haben.
Hinzu kommt die Konzentration: Einkommen, Vermögen und oft auch die Altersvorsorge hängen an demselben Unternehmen und damit an derselben Branche. Was ein Family Office grundsätzlich leistet, beschreibt der Artikel Was ist ein Family Office?.
Welche Aufgaben übernimmt ein Family Office für Unternehmerfamilien?
Es koordiniert die Themen, die an der Schnittstelle zwischen Unternehmen und Privatvermögen liegen, und hält die beteiligten Berater zusammen. Die fachliche Arbeit bleibt bei Steuerberatern, Anwälten und Verwaltern.
- Gesamtübersicht: Zusammenführung von Beteiligungen, Konten, Depots, Immobilien und Verbindlichkeiten in einem Bericht, über alle Gesellschaften und Banken hinweg.
- Trennung der Sphären: Klärung, was betrieblich und was privat gehalten wird, einschließlich Betriebsimmobilien und Darlehen.
- Anlage des Vermögens außerhalb des Unternehmens: Auswahl und Überwachung von Vermögensverwaltern, Festlegung der Gesamtstrategie.
- Nachfolge: Vorbereitung der Übertragung von Anteilen und Vermögen, Abstimmung von Gesellschaftsvertrag, Testament und Eheverträgen. Mehr dazu im Artikel zur Unternehmensnachfolge.
- Strukturfragen: Prüfung von Familienholding, Familienstiftung oder vermögensverwaltender GmbH.
- Family Governance: Regeln für Entscheidungen, Ausschüttungen, Eintritt und Austritt von Gesellschaftern.
- Koordination: Abstimmung zwischen Steuerberater, Anwalt, Notar, Bank und Wirtschaftsprüfer.
Welche Themen treten bei Unternehmerfamilien besonders häufig auf?
Drei Konstellationen tauchen immer wieder auf: die Betriebsaufspaltung, die Pensionszusage und die Frage des Verwaltungsvermögens bei der Nachfolge.
Betriebsaufspaltung: Die Betriebsimmobilie gehört dem Gesellschafter privat und wird an die eigene Gesellschaft vermietet. Steuerlich gilt sie dadurch als Betriebsvermögen. Endet diese Verflechtung — durch Verkauf, Erbfall oder Umstrukturierung — können stille Reserven aufgedeckt werden. Die Regeln für Immobilien beschreibt der Artikel zur Steuergestaltung bei Immobilien.
Pensionszusage: Zusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer stehen in der Bilanz der Gesellschaft und werden bei Verkauf oder Nachfolge regelmäßig zum Thema. Auslagerung, Abfindung oder Übertragung haben jeweils eigene steuerliche Folgen.
Verwaltungsvermögen: Die Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen nach den §§ 13a und 13b Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz greifen nur, wenn der Anteil des sogenannten Verwaltungsvermögens bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Wer Liquidität oder Wertpapiere im Unternehmen ansammelt, kann damit die spätere Übertragung erschweren — ein Punkt, der sich nur im Voraus steuern lässt.
Was passiert bei einem Unternehmensverkauf?
Mit dem Verkauf verschiebt sich das Vermögen von einer Beteiligung zu liquidem Kapital. Risiko, Steuerlage und Betreuungsbedarf ändern sich dadurch grundlegend.
Die entscheidenden Weichen werden allerdings vor dem Verkauf gestellt: Ob Anteile privat oder über eine Holding gehalten werden, wirkt sich erheblich auf die Besteuerung des Erlöses aus, und Umstrukturierungen unterliegen Sperrfristen. Welche Fragen danach anstehen, beschreibt der Artikel Vermögen nach dem Unternehmensverkauf.
Für viele Familien ist genau dieser Zeitpunkt der Anlass, sich erstmals mit einem Family Office zu befassen — weil zum ersten Mal ein Vermögen zu organisieren ist, das nicht im Betrieb gebunden ist.
Welche Rolle spielt Family Governance?
Mit jeder Generation steigt die Zahl der Beteiligten, und damit der Abstimmungsbedarf. Family Governance beschreibt die Regeln, nach denen eine Familie Entscheidungen über ihr Unternehmen und ihr Vermögen trifft.
Typische Regelungsbereiche sind: Wer darf Gesellschafter sein und unter welchen Bedingungen? Wie werden Gewinne verwendet — ausgeschüttet oder einbehalten? Wie werden Familienmitglieder informiert, die nicht operativ tätig sind? Wie läuft der Austritt eines Gesellschafters, und wie werden Anteile bewertet? Und wie wird bei Uneinigkeit verfahren?
Diese Fragen sind keine juristischen, sondern organisatorische. Sie werden am besten geklärt, solange kein konkreter Anlass besteht. Ein Family Office kann den Prozess strukturieren und dafür sorgen, dass getroffene Regelungen dokumentiert und in Gesellschaftsvertrag und Testament überführt werden.
Wann lohnt sich ein eigenes Family Office?
Ein eigenes Single Family Office trägt sich erst, wenn die Erträge des Vermögens die Fixkosten einer eigenen Organisation dauerhaft decken. Darunter kommen ein Multi Family Office oder eine Kooperation in Betracht.
Verbreitet ist bei Unternehmerfamilien außerdem das eingebettete Family Office: Mitarbeiter aus Rechnungswesen oder Finanzen des Unternehmens betreuen zusätzlich das Privatvermögen der Gesellschafter. Das ist pragmatisch, vermischt aber betriebliche und private Zuständigkeiten — mit Folgen für Vertraulichkeit, Haftung und die steuerliche Behandlung der Leistungen.
Welche Form wann passt, beschreiben die Artikel Single oder Multi Family Office und Ab welchem Vermögen lohnt sich ein Family Office?.
Wie erhalten Sie mehr Informationen?
Welche Themen in Ihrer Familie anstehen, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen. Wenn Sie Interesse an einem Family Office haben, stellen wir den Kontakt zu unserem Partner her, der über eine Erlaubnis der BaFin verfügt.
Das Konzept entwickelt er individuell mit Ihnen, wir sind an der Beratung nicht beteiligt. LUVA Management untersteht selbst keiner Finanzaufsicht. Den Einstieg bildet ein Erstgespräch.
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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information. Er stellt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung dar und ersetzt nicht die individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Steuerliche und rechtliche Regelungen sowie ihre Auslegung können sich ändern. Für Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte wird keine Gewähr übernommen.
Häufige Fragen
Als Family Officer wird die Person bezeichnet, die ein Family Office leitet und für die Familie erster Ansprechpartner ist. Die Aufgabe liegt in der Koordination: Überblick über das Gesamtvermögen, Steuerung der beteiligten Berater und Vorbereitung von Entscheidungen. Der Entscheidungsspielraum ist dabei meist eng begrenzt, weil wesentliche Entscheidungen bei der Familie bleiben. Die Berufsbezeichnung ist nicht geschützt und sagt über Qualifikation oder Zulassung nichts aus.
Das kommt im Mittelstand häufig vor und wird als eingebettetes Family Office bezeichnet. Mitarbeiter des Unternehmens betreuen dabei zusätzlich das Privatvermögen der Gesellschafter. Zu klären ist, wie diese Leistungen abgerechnet werden, damit keine verdeckte Gewinnausschüttung entsteht, und wie mit Vertraulichkeit umgegangen wird, wenn mehrere Gesellschafterstämme beteiligt sind.
Nein. Steuerberatung ist nach dem Steuerberatungsgesetz Steuerberatern vorbehalten, Rechtsdienstleistungen regelt das Rechtsdienstleistungsgesetz. Ein Family Office bereitet Entscheidungen vor und koordiniert die Beteiligten, die fachliche Arbeit bleibt bei den jeweiligen Berufsträgern. In der Praxis arbeitet es deshalb mit dem bestehenden Steuerberater der Familie zusammen.