Vermögensverwaltende GmbH: Wann lohnt sie sich?
Eine vermögensverwaltende GmbH hält und verwaltet Kapitalanlagen oder Immobilien, statt sie im Privatvermögen zu belassen. Der Vorteil liegt in der Besteuerung innerhalb der Gesellschaft, solange Gewinne nicht entnommen werden. Dem stehen laufende Kosten, gebundenes Kapital und eine zweite Besteuerungsebene bei Ausschüttung gegenüber.
Was ist eine vermögensverwaltende GmbH?
Eine vermögensverwaltende GmbH ist eine normale GmbH, deren Zweck nicht im operativen Geschäft liegt, sondern im Halten und Verwalten von Vermögen. Üblich sind Wertpapiere, Beteiligungen und Immobilien.
Der Begriff ist keine eigene Rechtsform. Umgangssprachlich wird sie auch Spardosen-GmbH oder Investment-GmbH genannt. Rechtlich gelten dieselben Vorschriften wie für jede andere GmbH: Mindeststammkapital von 25.000 Euro, notarielle Gründung, Eintragung im Handelsregister, Buchführungs- und Offenlegungspflichten.
Abzugrenzen ist sie von der Familienholding, bei der die Bündelung von Beteiligungen und die Übertragung auf die nächste Generation im Vordergrund stehen. Technisch ist die Familienholding häufig ebenfalls eine vermögensverwaltende GmbH — der Unterschied liegt im Zweck, nicht in der Rechtsform.
Wie werden Erträge in einer vermögensverwaltenden GmbH besteuert?
Auf Ebene der Gesellschaft fallen Körperschaftsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und, je nach Tätigkeit, Gewerbesteuer an. Entscheidend ist dabei, um welche Art von Erträgen es sich handelt.
Dividenden und Gewinne aus Beteiligungen: Nach § 8b Körperschaftsteuergesetz (KStG) bleiben sie zu 95 Prozent außer Ansatz. Für laufende Dividenden setzt das eine Beteiligung von mindestens 10 Prozent zu Beginn des Kalenderjahres voraus; für die Gewerbesteuer greift das Schachtelprivileg nach § 9 Nr. 2a Gewerbesteuergesetz erst ab 15 Prozent. Bei Gewinnen aus dem Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften gilt die Freistellung unabhängig von der Beteiligungshöhe.
Streubesitzdividenden: Liegt die Beteiligung unter 10 Prozent — der Regelfall bei breit gestreuten Aktiendepots — entfällt die Freistellung für Dividenden vollständig. Sie sind dann in voller Höhe steuerpflichtig.
Zinsen und Mieterträge: Sie unterliegen der vollen Besteuerung auf Gesellschaftsebene, ohne Freistellung.
Investmentfonds: Für Fondsanteile gelten die Regeln des Investmentsteuergesetzes mit eigenen Teilfreistellungen, die bei Kapitalgesellschaften anders ausfallen als im Privatvermögen.
Diese Unterscheidung ist der Kern der Sache: Eine vermögensverwaltende GmbH wirkt bei Beteiligungen anders als bei einem gewöhnlichen ETF- oder Anleihedepot.
Was passiert bei einer Ausschüttung?
Solange Gewinne in der Gesellschaft bleiben, fällt nur die Besteuerung auf Gesellschaftsebene an. Fließen sie an die Gesellschafter, entsteht eine zweite Ebene.
Bei natürlichen Personen unterliegt die Ausschüttung der Abgeltungsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Unter den Voraussetzungen des § 32d Abs. 2 Nr. 3 Einkommensteuergesetz kann stattdessen das Teileinkünfteverfahren gewählt werden, bei dem 60 Prozent der Ausschüttung dem persönlichen Steuersatz unterliegen.
Daraus folgt die entscheidende Frage vor jeder Gründung: Soll das Kapital langfristig in der Gesellschaft arbeiten, oder wird es für den laufenden Lebensunterhalt gebraucht? Im zweiten Fall verliert die Struktur einen Großteil ihres Sinns, weil die Gesamtbelastung aus beiden Ebenen die private Anlage übersteigen kann.
Welche Rolle spielen Immobilien?
Hält eine Gesellschaft ausschließlich eigenen Grundbesitz und verwaltet ihn, kommt die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 Gewerbesteuergesetz in Betracht. Der Ertrag aus der Grundstücksverwaltung bleibt dann im Ergebnis gewerbesteuerfrei.
Die Voraussetzungen sind allerdings eng: Bereits geringe schädliche Nebentätigkeiten können die Kürzung für das gesamte Jahr entfallen lassen. Wer Immobilien und Wertpapiere in derselben Gesellschaft bündeln will, sollte diesen Punkt vorab klären.
Ein zweiter Unterschied betrifft den Verkauf. Im Privatvermögen bleibt ein Gewinn nach Ablauf der Zehnjahresfrist des § 23 Einkommensteuergesetz unberücksichtigt. In einer GmbH gilt diese Frist nicht — Veräußerungsgewinne sind dort unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig. Die weiteren Regeln beschreibt der Artikel zur Steuergestaltung bei Immobilien.
Für wen kommt eine vermögensverwaltende GmbH in Betracht?
Sie kommt in Betracht, wenn Erträge dauerhaft reinvestiert werden sollen und das Vermögen groß genug ist, um die laufenden Kosten zu tragen. Typisch sind drei Ausgangslagen.
- Nach einem Unternehmensverkauf: Ein größerer Betrag soll angelegt werden, ohne dass er für den laufenden Lebensunterhalt gebraucht wird. Mehr dazu im Artikel Vermögen nach dem Unternehmensverkauf.
- Bei bestehenden Beteiligungen: Werden Anteile an Kapitalgesellschaften gehalten, wirkt die Freistellung nach § 8b KStG am deutlichsten.
- Bei größeren Immobilienbeständen: Mit Blick auf die erweiterte Kürzung und auf die spätere Übertragung an die nächste Generation.
Gegen die Struktur spricht, wenn das Vermögen überwiegend aus breit gestreuten Aktien oder Fonds besteht und laufend Entnahmen nötig sind. Dann steht dem Aufwand kein entsprechender Vorteil gegenüber.
Welche Kosten und Pflichten entstehen?
Eine GmbH verursacht dauerhaft Aufwand, unabhängig davon, wie sich das Vermögen entwickelt. Dieser Aufwand ist der eigentliche Grund, warum sich die Struktur erst ab einer gewissen Größe trägt.
Zu rechnen ist mit Gründungskosten für Notar und Handelsregister, laufender Buchführung, Jahresabschluss und dessen Offenlegung, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärungen sowie Beratungskosten. Hinzu kommen die Pflichten des Geschäftsführers, die Eintragung im Transparenzregister und, bei mehreren Gesellschaftern, der Abstimmungsaufwand.
Praktisch relevant ist außerdem der Zugang zu Depots: Nicht jede Bank führt Depots für vermögensverwaltende Gesellschaften zu denselben Konditionen wie für Privatkunden.
Welche Risiken und Grenzen bestehen?
Die wichtigsten Punkte betreffen die Bindung des Kapitals, die verdeckte Gewinnausschüttung und die Abhängigkeit von der Gesetzeslage.
- Gebundenes Kapital: Mittel in der Gesellschaft stehen nicht ohne Weiteres privat zur Verfügung. Jede Entnahme löst Besteuerung aus.
- Verdeckte Gewinnausschüttung: Werden Vermögenswerte privat genutzt oder Leistungen zu nicht marktüblichen Konditionen abgerechnet, behandelt das Finanzamt dies als Ausschüttung mit entsprechenden Folgen.
- Einbringung bestehender Werte: Werden Immobilien oder Beteiligungen in die GmbH übertragen, kann das Grunderwerbsteuer oder die Aufdeckung stiller Reserven auslösen. Bei Anteilstausch gelten zusätzlich Sperrfristen.
- Wegzug: Verlegt ein Gesellschafter seinen Wohnsitz ins Ausland, kann die Wegzugsteuer ausgelöst werden.
- Gesetzesänderungen: Die Besteuerung von Kapitalgesellschaften ist regelmäßig Gegenstand von Reformen. Eine Struktur, die sich allein über die aktuelle Steuerlage rechnet, steht auf unsicherem Grund.
- Gestaltungsmissbrauch: Eine Gestaltung ohne beachtlichen Grund außer dem Steuervorteil erkennt das Finanzamt nach § 42 Abgabenordnung nicht an.
Für die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist zu beachten, dass rein vermögensverwaltende Gesellschaften in der Regel nicht unter die Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen fallen, weil es dabei auf den Anteil des Verwaltungsvermögens ankommt.
Wie erhalten Sie mehr Informationen?
Ob eine vermögensverwaltende GmbH in Ihrer Situation sinnvoll ist, hängt von Vermögensstruktur, Entnahmebedarf und Zeithorizont ab und lässt sich nur im Einzelfall beurteilen. Wenn Sie Interesse an einem Family Office haben, stellen wir den Kontakt zu unserem Partner her.
Das Konzept entwickelt er individuell mit Ihnen, wir sind an der Beratung nicht beteiligt. Den Einstieg bildet ein Erstgespräch.
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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information. Er stellt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung dar und ersetzt nicht die individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Steuerliche und rechtliche Regelungen sowie ihre Auslegung können sich ändern. Für Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte wird keine Gewähr übernommen.
Häufige Fragen
Eine feste Grenze gibt es nicht. Entscheidend ist, ob der steuerliche Vorteil die laufenden Kosten für Buchführung, Jahresabschluss und Beratung übersteigt. Weil dieser Vorteil vor allem aus der Reinvestition nicht entnommener Gewinne entsteht, hängt die Rechnung stärker vom Zeithorizont und vom Entnahmebedarf ab als von der Vermögenshöhe allein.
Möglich ist das über eine Einlage oder einen Verkauf an die Gesellschaft. Beides gilt steuerlich als Veräußerung aus dem Privatvermögen, sodass vorhandene Kursgewinne in diesem Moment zu versteuern sind. Bei Wertpapieren mit hohen stillen Reserven kann das eine erhebliche Zahlung auslösen. Die Übertragung sollte deshalb vorab durchgerechnet werden.
Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft und wird selbst besteuert; die GmbH & Co. KG ist eine Personengesellschaft, deren Ergebnis den Gesellschaftern zugerechnet und bei ihnen versteuert wird. Dadurch entfällt bei der KG die zweite Ebene bei Entnahmen, zugleich aber auch die Thesaurierungswirkung. Für Immobilienbestände wird die vermögensverwaltende GmbH & Co. KG häufig geprüft, weil sie beides verbinden kann.