Vermögen nach dem Unternehmensverkauf: Was ist zu tun?
Nach einem Unternehmensverkauf wird aus einer einzelnen Beteiligung liquides Kapital. Damit ändern sich Risiko, Steuerlage und Betreuungsbedarf grundlegend: Statt einer Entscheidung über den Betrieb stehen viele Entscheidungen über die Anlage an. Die wichtigsten Weichen werden dabei vor dem Verkauf gestellt, nicht danach.
Was ändert sich mit dem Unternehmensverkauf?
Vor dem Verkauf besteht das Vermögen meist aus einer großen Position, die zugleich Einkommensquelle war. Danach steht ein Geldbetrag zur Verfügung, der weder Erträge erzeugt noch sich von selbst strukturiert.
Drei Dinge verändern sich gleichzeitig. Das Risiko verlagert sich: Statt unternehmerischer Abhängigkeit von einer Branche entsteht die Frage, wie Kapital angelegt wird. Das Einkommen entfällt: Gehalt oder Ausschüttungen fallen weg, der Lebensunterhalt muss aus anderen Quellen kommen. Und die Steuerlage ändert sich: Statt betrieblicher Gewinne entstehen Kapitalerträge, die anderen Regeln folgen.
Hinzu kommt ein Punkt, der selten angesprochen wird: Viele Unternehmer verlieren mit dem Verkauf auch ihre Rolle. Wer über Jahrzehnte ein Unternehmen geführt hat, trifft nach dem Verkauf plötzlich Anlageentscheidungen in einem Feld, in dem er nicht zu Hause ist.
Wie wird der Verkaufserlös besteuert?
Das hängt davon ab, was verkauft wurde und wer verkauft hat. Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen dem Verkauf von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft und dem Verkauf eines Einzelunternehmens oder Personengesellschaftsanteils.
Beim Verkauf von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft aus dem Privatvermögen greift bei einer Beteiligung von mindestens 1 Prozent das Teileinkünfteverfahren nach § 17 Einkommensteuergesetz (EStG): 60 Prozent des Gewinns unterliegen dem persönlichen Steuersatz. Liegt die Beteiligung darunter, gilt in der Regel die Abgeltungsteuer.
Werden dieselben Anteile über eine Holdinggesellschaft gehalten, bleibt der Veräußerungsgewinn nach § 8b Körperschaftsteuergesetz zu 95 Prozent außer Ansatz. Das ist der Hauptgrund, warum Holdingstrukturen vor einem geplanten Verkauf aufgesetzt werden. Dabei sind Sperrfristen zu beachten: Wird die Struktur erst kurz vor dem Verkauf geschaffen, kann rückwirkend ein Einbringungsgewinn zu versteuern sein. Mehr dazu im Artikel zur Familienholding.
Beim Verkauf eines Einzelunternehmens oder Personengesellschaftsanteils gelten eigene Regelungen, unter anderem ein altersabhängiger Freibetrag nach § 16 EStG und die Möglichkeit eines ermäßigten Steuersatzes nach § 34 EStG, jeweils unter bestimmten Voraussetzungen und nur einmal im Leben.
Diese Weichen lassen sich nach dem Verkauf nicht mehr stellen. Die Struktur gehört deshalb zur Vorbereitung, nicht zur Nachbereitung.
Wie teilt man das Kapital nach dem Verkauf auf?
Üblich ist eine Aufteilung nach Zweck, bevor über einzelne Anlagen entschieden wird. Die Frage lautet nicht zuerst, wie angelegt wird, sondern wofür welcher Teil vorgesehen ist.
Typische Bereiche:
- Steuerrückstellung: Die Steuer auf den Verkaufsgewinn kann erst im Folgejahr fällig werden. Dieser Betrag darf nicht gebunden werden.
- Lebensunterhalt: Welcher Betrag wird jährlich benötigt, und über welchen Zeitraum muss er aus dem Vermögen kommen?
- Liquiditätsreserve: Mittel für Unvorhergesehenes, kurzfristig verfügbar.
- Langfristige Anlage: Der Teil, der über Jahrzehnte angelegt und vererbt werden soll.
- Familie: Übertragungen an Kinder oder Partner, gegebenenfalls in Tranchen über mehrere Jahre.
- Unternehmerische Reinvestition: Beteiligungen an anderen Unternehmen, eigene neue Vorhaben.
Erst wenn diese Aufteilung steht, lässt sich sinnvoll über Anlageklassen, Strukturen und Verwalter entscheiden. Wer in umgekehrter Reihenfolge vorgeht, bindet Kapital, das später an anderer Stelle fehlt.
In welcher Struktur sollte das Vermögen gehalten werden?
Zur Wahl stehen das Privatvermögen, eine Gesellschaft oder eine Kombination aus beidem. Die Entscheidung wirkt sich auf die laufende Besteuerung, auf die Verfügbarkeit und auf die Nachfolge aus.
Im Privatvermögen unterliegen Kapitalerträge der Abgeltungsteuer, Mieteinkünfte dem persönlichen Steuersatz. Der Zugriff ist jederzeit möglich, der Aufwand gering.
Bei einer Kapitalgesellschaft werden Erträge auf Gesellschaftsebene besteuert; Beteiligungserträge bleiben weitgehend außer Ansatz, Zinsen und Mieten dagegen nicht. Solange Gewinne nicht entnommen werden, steht mehr Kapital für Reinvestitionen zur Verfügung. Jede Entnahme ins Privatvermögen löst allerdings eine weitere Besteuerung aus.
In der Praxis bestehen beide Ebenen oft nebeneinander: ein Teil privat für die laufende Verfügbarkeit, ein Teil in einer Gesellschaft für den langfristig gebundenen Teil des Vermögens. Soll das Vermögen dauerhaft zusammengehalten werden, kommt zusätzlich eine Familienstiftung in Betracht.
Welche Rolle spielen Immobilien nach einem Verkauf?
Immobilien sind nach einem Unternehmensverkauf häufig das erste Thema, weil sie greifbar wirken. Steuerlich und wirtschaftlich folgen sie eigenen Regeln, die sich von Kapitalanlagen deutlich unterscheiden.
Zu klären ist unter anderem, ob privat oder über eine Gesellschaft erworben wird, wie sich Finanzierung und Eigenkapital verteilen und welchen Anteil Immobilien am Gesamtvermögen ausmachen sollen. Besonders relevant ist der letzte Punkt: Nach einem Verkauf entsteht leicht eine neue Klumpenbildung, wenn ein großer Teil des Erlöses in wenige Objekte fließt. Die steuerlichen Regelungen beschreibt der Artikel zur Steuergestaltung bei Immobilien.
Häufig kommt eine bestehende Betriebsimmobilie hinzu, die beim Verkauf nicht mitveräußert wurde. Sie bleibt dann im Privatvermögen oder in einer Gesellschaft zurück und wird weiter an den Betrieb vermietet – mit eigenen steuerlichen Folgen, die vor dem Verkauf geklärt sein sollten.
Welche Fehler treten nach einem Verkauf häufig auf?
Verbreitet sind drei Muster: zu schnelle Entscheidungen, eine neue Konzentration des Vermögens und die Unterschätzung des laufenden Betreuungsaufwands.
Zu schnelle Entscheidungen entstehen, weil nach dem Verkauf viele Angebote auf einmal eintreffen. Eine Phase, in der der Erlös zunächst liquide bleibt und nur die Steuerrückstellung festgelegt wird, ist der verbreitete Weg, um Zeit für die Struktur zu gewinnen.
Neue Konzentration entsteht, wenn der Erlös in wenige Objekte, eine Branche oder ein einzelnes Beteiligungsvorhaben fließt. Das Risiko, das durch den Verkauf gerade abgebaut wurde, kehrt dann in anderer Form zurück.
Unterschätzter Aufwand betrifft die laufende Betreuung: mehrere Banken, Berichte in unterschiedlichen Formaten, Steuererklärungen für mehrere Gesellschaften, Abstimmung zwischen Beratern. Wer das nebenbei erledigen will, verliert den Überblick über Kosten und Risiken.
Wer koordiniert das Vermögen nach dem Verkauf?
Ein Family Office führt die Bereiche zusammen und koordiniert Banken, Verwalter, Steuerberater und Anwälte. Es legt in der Regel nicht selbst an, sondern wählt Verwalter aus und überwacht sie.
Dazu gehören ein konsolidiertes Reporting über alle Banken und Anlageklassen hinweg, die Festlegung der Gesamtstrategie, die Ausschreibung und Kontrolle von Mandaten sowie die Abstimmung mit den steuerlichen und rechtlichen Beratern. Für Unternehmer nach einem Verkauf ist das häufig der Zeitpunkt, an dem die Frage nach einem Family Office überhaupt erstmals aufkommt. Die Unterschiede zu einer reinen Vermögensverwaltung beschreibt der Artikel Family Office oder Vermögensverwaltung, die Frage der Größenordnung der Artikel Ab welchem Vermögen lohnt sich ein Family Office?.
Wie erhalten Sie mehr Informationen?
Welche Schritte in Ihrer Situation anstehen, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen. Wenn Sie Interesse an einem Family Office haben, stellen wir den Kontakt zu unserem Partner her.
Das Konzept entwickelt er individuell mit Ihnen, wir sind an der Beratung nicht beteiligt. Den Einstieg bildet ein Erstgespräch.
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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information. Er stellt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung dar und ersetzt nicht die individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Steuerliche und rechtliche Regelungen sowie ihre Auslegung können sich ändern. Für Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte wird keine Gewähr übernommen.
Häufige Fragen
Die Steuer entsteht für das Jahr, in dem der Veräußerungsgewinn realisiert wird, die Zahlung erfolgt aber häufig erst später über die Einkommensteuerveranlagung. Dazwischen kann mehr als ein Jahr liegen. Das Finanzamt kann zudem die Vorauszahlungen anpassen. Weil der Betrag erheblich ist, sollte er von Beginn an separat zurückgestellt und nicht langfristig angelegt werden.
Earn-Out-Zahlungen, die von der künftigen Entwicklung des Unternehmens abhängen, fließen erst nach dem Verkauf und können steuerlich anders behandelt werden als der Kaufpreis selbst. Je nach Ausgestaltung werden sie dem Veräußerungsgewinn zugeordnet oder als nachträgliche Einkünfte erfasst. Da die Einordnung von der Vertragsgestaltung abhängt, gehört sie bereits bei den Verhandlungen geklärt.
In der Praxis bleibt der Erlös zunächst häufig liquide, bis Steuerrückstellung, Liquiditätsbedarf und Struktur geklärt sind. Entscheidungen, die in dieser Phase unter Zeitdruck getroffen werden, binden Kapital, das später an anderer Stelle fehlt. Wie lange diese Phase dauert, hängt von der Komplexität ab; Zeiträume von mehreren Monaten sind nicht ungewöhnlich.
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