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Family Office oder Vermögensverwaltung: Was ist der Unterschied?

Eine Vermögensverwaltung legt Geld an, ein Family Office koordiniert das Gesamtvermögen. Die Vermögensverwaltung trifft Anlageentscheidungen für ein ihr übertragenes Depot, das Family Office wählt solche Verwalter aus, überwacht sie und stimmt daneben Steuern, Immobilien, Beteiligungen und Nachfolge ab.


Was ist der Unterschied zwischen Family Office und Vermögensverwaltung?

Eine Vermögensverwaltung verwaltet das Depot, das ihr anvertraut wurde. Ein Family Office betrachtet das gesamte Vermögen und koordiniert alle Beteiligten, einschließlich der Vermögensverwalter.

Der Unterschied liegt in der Aufgabe, nicht in der Qualität. Die Vermögensverwaltung trifft laufend Anlageentscheidungen innerhalb einer vereinbarten Strategie, kauft und verkauft Wertpapiere und verantwortet das Ergebnis dieses Mandats. Ein Family Office trifft diese Entscheidungen in der Regel nicht selbst, sondern legt fest, wie das Gesamtvermögen aufgeteilt wird, sucht dafür passende Verwalter aus und prüft, ob sie ihre Vorgaben einhalten.

Der zweite Unterschied ist die Reichweite. Steuerliche Struktur, Nachfolge, Unternehmensbeteiligungen, Immobilien und die Abstimmung zwischen Steuerberater, Anwalt und Bank gehören bei einem Family Office zum Leistungsbild. Eine klassische Vermögensverwaltung deckt diese Bereiche nicht ab. Was ein Family Office im Einzelnen übernimmt, beschreibt der Artikel Was ist ein Family Office?.

Was macht eine Vermögensverwaltung?

Eine Vermögensverwaltung legt Kapital nach einer vorher festgelegten Strategie an und entscheidet dabei eigenständig über einzelne Anlagen. Grundlage ist ein Vermögensverwaltungsvertrag mit Anlagerichtlinien.

In diesen Richtlinien werden Anlageziel, Risikobereitschaft, zulässige Anlageklassen und Bandbreiten festgelegt. Innerhalb dieses Rahmens handelt der Verwalter ohne Rückfrage. Der Mandant erhält regelmäßige Berichte über Entwicklung, Struktur und Kosten des Mandats.

Abzugrenzen ist die Anlageberatung: Dort empfiehlt der Berater, die Entscheidung trifft aber der Kunde. Beide Tätigkeiten sind in Deutschland erlaubnispflichtig. Finanzportfolioverwaltung und Anlageberatung setzen eine Erlaubnis der BaFin voraus, in der Regel nach dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG), oder eine Anbindung an ein Haftungsdach.

Was macht ein Family Office zusätzlich?

Ein Family Office übernimmt die Aufgaben, die vor und neben der Geldanlage anfallen. Dazu gehören Gesamtübersicht, Auswahl und Kontrolle der Verwalter sowie die Koordination aller Berater.

Typische Zusatzleistungen:

  • Konsolidiertes Reporting: Zusammenführung aller Konten, Depots, Immobilien und Beteiligungen in einer Gesamtübersicht, unabhängig vom Institut.
  • Strategische Aufteilung: Festlegung, welcher Anteil des Gesamtvermögens überhaupt in Wertpapiere fließt und welcher in Immobilien, Beteiligungen oder Liquidität.
  • Auswahl und Überwachung: Ausschreibung von Mandaten, Vergleich mehrerer Verwalter, Kontrolle von Richtlinien und Kosten.
  • Koordination: Abstimmung mit Steuerberatern, Anwälten und Notaren, etwa bei Steueroptimierung, Nachfolge oder Holdingstrukturen.
  • Verwaltung: Zahlungsverkehr, Dokumente, Versicherungen, Immobilienbetreuung.

Ein Family Office kann eine Vermögensverwaltung also beauftragen, ersetzen muss es sie nicht. Umgekehrt kann eine Vermögensverwaltung die Aufgaben eines Family Office nicht übernehmen, weil ihr Mandat auf das übertragene Depot begrenzt ist.

Wie unterscheiden sich Unabhängigkeit und Interessenlage?

Eine Vermögensverwaltung verdient an dem Mandat, das sie selbst betreut. Ein unabhängiges Family Office wird für die Koordination bezahlt und hat kein wirtschaftliches Interesse daran, wer das Geld anlegt.

Daraus ergibt sich die Kontrollfunktion. Wer Verwalter auswählt und überwacht, sollte nicht zugleich an deren Mandat verdienen. Bei bankgebundenen Family Offices oder bei Anbietern mit eigener Vermögensverwaltung fällt beides zusammen, was einen Interessenkonflikt begründet.

Entscheidend ist in beiden Fällen die Vergütung. Fragen Sie vor Vertragsbeginn, ob Provisionen oder Rückvergütungen von Banken, Fondsanbietern oder Produktpartnern fließen und wie damit umgegangen wird.

Wie unterscheiden sich die Kosten?

Eine Vermögensverwaltung berechnet in der Regel eine Gebühr auf das verwaltete Depot. Ein Family Office berechnet zusätzlich ein Honorar für Koordination und Controlling.

Bei der Vermögensverwaltung kommen zur Verwaltungsgebühr die Kosten der Depotbank, Transaktionskosten und die laufenden Kosten der eingesetzten Produkte. Manche Anbieter vereinbaren eine erfolgsabhängige Komponente.

Beim Family Office ist das Honorar eine eigene Ebene, meist als Gebühr auf das betreute Vermögen, als Pauschale oder als Kombination aus beidem. Ob sich diese Ebene rechnet, hängt davon ab, was sie an anderer Stelle bewirkt: bessere Konditionen durch den Vergleich mehrerer Verwalter, vermiedene Doppelarbeit zwischen Beratern oder Entscheidungen, die steuerlich und strukturell abgestimmt sind.

Wann reicht eine Vermögensverwaltung, wann braucht es ein Family Office?

Eine Vermögensverwaltung reicht, wenn das Vermögen überwiegend liquide ist und nur angelegt werden soll. Ein Family Office lohnt sich, sobald mehrere Vermögensbereiche und Dienstleister zusammengeführt werden müssen.

Für eine Vermögensverwaltung spricht typischerweise:

  • Das Vermögen liegt im Wesentlichen in einem oder zwei Depots.
  • Es gibt keine Unternehmensbeteiligung, keine größeren Immobilienbestände und keine offene Nachfolgefrage.
  • Steuerlich beschränkt sich die Lage auf die Abgeltungsteuer und wird über den Steuerberater abgedeckt.
  • Der Aufwand soll gering bleiben, die Anlage soll delegiert werden.

Für ein Family Office spricht typischerweise:

  • Das Vermögen verteilt sich auf mehrere Banken, Anlageklassen oder Länder.
  • Neben Wertpapieren bestehen Beteiligungen oder Immobilien.
  • Eine Nachfolge steht an, oder ein Unternehmensverkauf ist erfolgt, etwa im Zusammenhang mit einer Abfindung.
  • Mehrere Personen sind beteiligt, etwa Partner, Kinder oder Mitgesellschafter.
  • Die Empfehlungen verschiedener Berater sollen von einer unabhängigen Stelle eingeordnet werden.

Welche Größenordnungen für welche Lösung sprechen, beschreibt der Artikel Ab welchem Vermögen lohnt sich ein Family Office?.

Lassen sich beide Lösungen kombinieren?

Ja, das ist der Regelfall. Die meisten Family Offices arbeiten mit einer oder mehreren Vermögensverwaltungen zusammen, statt selbst anzulegen.

In der Praxis sieht das so aus: Das Family Office legt gemeinsam mit dem Mandanten die Gesamtstrategie fest, teilt das liquide Vermögen auf mehrere Mandate auf, schreibt diese an Banken oder unabhängige Verwalter aus und überwacht anschließend Richtlinieneinhaltung, Ergebnisse und Kosten. Fällt ein Verwalter über längere Zeit zurück oder passt er nicht mehr zur Strategie, wird das Mandat neu vergeben.

Für den Mandanten ändert sich dadurch weniger die Anlage selbst als die Rolle: Er vergleicht nicht mehr allein, sondern hat eine Stelle, die das für ihn tut. Wie das organisiert wird, zeigt der Artikel Was ist ein Multi Family Office?. Welche Lösung in Ihrer Situation passt, klären wir in einem Erstgespräch.

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