LUVA MANAGEMENT

Unternehmensnachfolge: Welche Rolle spielt ein Family Office?

Bei einer Unternehmensnachfolge laufen mehrere Themen gleichzeitig: die Übergabe der Führung, die Übertragung der Anteile, die steuerliche Behandlung und die Versorgung der abgebenden Generation. Ein Family Office übernimmt dabei nicht die Beratung, sondern die Koordination: Es bereitet Entscheidungen vor, hält die Beteiligten zusammen und behält den Blick auf das Gesamtvermögen.


Welche Rolle spielt ein Family Office bei der Unternehmensnachfolge?

Ein Family Office koordiniert den Prozess und die beteiligten Berater. Die rechtliche Gestaltung übernehmen Anwälte und Notare, die steuerliche Beratung Steuerberater, die Bewertung Wirtschaftsprüfer oder spezialisierte Gutachter.

Der Bedarf entsteht, weil eine Nachfolge selten ein einzelnes Projekt ist. Gesellschaftsvertrag, Testament, Ehevertrag, Steuerplanung, Finanzierung und die Versorgung der abgebenden Generation hängen voneinander ab. Wird ein Punkt isoliert entschieden, entstehen an anderer Stelle Folgen, die erst Jahre später sichtbar werden.

Typische Aufgaben in dieser Rolle:

  • Bestandsaufnahme aller Vermögenswerte, Verträge und bestehenden Regelungen
  • Abstimmung zwischen Steuerberater, Anwalt, Notar, Bank und gegebenenfalls Gutachtern
  • Vorbereitung von Entscheidungen für die Familie, einschließlich der Folgen für das Privatvermögen
  • Zeitplanung, weil viele Regelungen an Fristen gebunden sind
  • Begleitung der Umsetzung und laufende Kontrolle nach der Übergabe

Welche Aufgaben ein Family Office darüber hinaus übernimmt, beschreibt der Artikel Was ist ein Family Office?.

Welche Formen der Unternehmensnachfolge gibt es?

Unterschieden wird zwischen der Übergabe innerhalb der Familie, der Übergabe an Mitarbeiter oder externe Nachfolger und dem Verkauf an Dritte. Hinzu kommt die Trennung von Eigentum und Führung.

Familieninterne Nachfolge: Anteile und Führung gehen an die nächste Generation. Das setzt voraus, dass jemand bereit und geeignet ist – beides fällt in der Praxis häufig auseinander.

Übergabe an Management oder externe Nachfolger: Die Führung wechselt, das Eigentum bleibt zunächst bei der Familie oder wird schrittweise übertragen.

Verkauf an Dritte: Das Unternehmen geht an einen strategischen Käufer, einen Finanzinvestor oder einen Einzelnachfolger. Aus der Beteiligung wird liquides Vermögen, das neu strukturiert werden muss.

Trennung von Eigentum und Führung: Die Familie bleibt Gesellschafterin, die operative Leitung übernehmen familienfremde Geschäftsführer. Verbreitet ist diese Variante, wenn mehrere Stämme beteiligt sind.

Diese Formen schließen sich nicht aus. Häufig wird die Führung zuerst übergeben und das Eigentum später, oder ein Teil der Anteile wird verkauft und ein Teil behalten.

Welche steuerlichen Themen stehen bei der Nachfolge im Vordergrund?

Im Vordergrund stehen die Erbschaft- und Schenkungsteuer auf das Betriebsvermögen sowie die ertragsteuerlichen Folgen der Übertragung. Beide Bereiche folgen eigenen Regeln und müssen zusammen betrachtet werden.

Für Betriebsvermögen sehen die §§ 13a und 13b Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) Verschonungsregelungen vor. Ob sie greifen, hängt unter anderem vom Anteil des sogenannten Verwaltungsvermögens ab und davon, ob Behaltensfristen und Lohnsummenregelungen eingehalten werden. Diese Prüfung gehört an den Anfang, nicht ans Ende der Planung, weil sich die Zusammensetzung des Betriebsvermögens oft noch beeinflussen lässt.

Daneben sind die persönlichen Freibeträge nach § 16 ErbStG relevant, die alle zehn Jahre neu zur Verfügung stehen. Das ist der Grund, warum Übertragungen in der Praxis häufig in Tranchen über längere Zeiträume erfolgen.

Ertragsteuerlich entscheidend ist, ob eine Übertragung stille Reserven aufdeckt. Besonders häufig tritt das bei einer Betriebsaufspaltung auf, wenn die Betriebsimmobilie privat gehalten und an die eigene Gesellschaft vermietet wird. Endet diese Verflechtung, kann das erhebliche Folgen auslösen. Einen Überblick über die steuerlichen Themenfelder gibt der Artikel zur Steueroptimierung.

Welche Strukturen kommen bei der Nachfolge zum Einsatz?

Verbreitet sind Holdingstrukturen, Familiengesellschaften und Stiftungen. Alle drei verfolgen dasselbe Ziel: Vermögen zu bündeln und die Beteiligung daran regelbar zu machen.

Eine Familienholding fasst Beteiligungen in einer Gesellschaft zusammen. Übertragen werden dann Gesellschaftsanteile, während die Vermögenswerte in der Struktur bleiben. Das erleichtert Übertragungen in Tranchen und erlaubt es, Stimmrechte und wirtschaftliche Beteiligung über den Gesellschaftsvertrag zu trennen.

Eine Familienstiftung geht einen Schritt weiter: Das Vermögen geht auf eine eigenständige Rechtsperson über, es gibt keine Anteile mehr, die vererbt werden. Diese Lösung kommt vor allem dann in Betracht, wenn kein geeigneter Nachfolger vorhanden ist oder das Vermögen dauerhaft gebunden werden soll. Dafür unterliegt es alle 30 Jahre der Erbersatzsteuer.

Welche Struktur passt, ergibt sich aus der Familienkonstellation, nicht aus der Steuerbelastung allein. Eine Struktur, die zu den Beteiligten nicht passt, verursacht später mehr Aufwand als sie spart.

Welche Themen jenseits von Steuern und Recht gehören dazu?

Neben Steuern und Gestaltung stehen drei Fragen im Raum: die Versorgung der abgebenden Generation, der Ausgleich zwischen den Kindern und die Regelung von Zuständigkeiten innerhalb der Familie.

Versorgung: Wer das Unternehmen abgibt, verliert damit häufig seine wesentliche Einkommensquelle. Zu klären ist, woraus der Lebensunterhalt künftig bestritten wird – aus Mieteinnahmen, aus einem Kaufpreis, aus Versorgungsleistungen oder aus einer Beteiligung, die behalten wird.

Ausgleich zwischen den Kindern: Übernimmt ein Kind das Unternehmen, stellt sich die Frage, wie die übrigen beteiligt werden. Pflichtteilsansprüche, Gleichbehandlung und die Liquidität des Unternehmens stehen hier oft im Konflikt.

Family Governance: Je mehr Beteiligte, desto wichtiger werden klare Regeln: wer entscheidet, wie Ausschüttungen festgelegt werden, wie bei Uneinigkeit verfahren wird, unter welchen Bedingungen jemand ausscheiden kann.

Diese Themen lassen sich nicht an einen Berater delegieren. Ein Family Office kann sie jedoch strukturieren, die Beteiligten an einen Tisch bringen und dafür sorgen, dass getroffene Entscheidungen auch dokumentiert und umgesetzt werden.

Was passiert nach einem Unternehmensverkauf?

Nach einem Verkauf verschiebt sich das Vermögen von einer einzelnen Beteiligung zu liquidem Kapital. Damit ändern sich Risiko, Steuerlage und Betreuungsbedarf grundlegend.

Die Fragen, die dann anstehen: Welcher Teil des Erlöses wird für Steuern zurückgestellt, welcher für den Lebensunterhalt, welcher für Familienmitglieder und welcher für neue Investitionen? In welcher Struktur wird gehalten – privat oder über eine Gesellschaft? Wer verwaltet das Kapital, und nach welcher Strategie?

Viele Unternehmer investieren nach einem Verkauf wieder in Unternehmen, teils als Beteiligung, teils operativ. Genau an dieser Stelle setzt die laufende Betreuung durch ein Family Office an. Wie sich diese von einer Vermögensverwaltung unterscheidet, beschreibt der Artikel Family Office oder Vermögensverwaltung.

Wann sollte die Planung beginnen?

So früh, dass Fristen und Strukturen noch gestaltbar sind. Mehrere Regelungen im Steuerrecht knüpfen an Zeiträume von fünf, sieben oder zehn Jahren an.

Konkret betrifft das die Behaltensfristen bei den Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen, die Zehnjahresfrist bei den persönlichen Freibeträgen, Sperrfristen nach Umstrukturierungen und die Fristen bei Immobilien im Privatvermögen. Wer eine Übergabe oder einen Verkauf erst kurzfristig angeht, kann viele dieser Möglichkeiten nicht mehr nutzen.

Hinzu kommt der nicht steuerliche Teil: Eine Nachfolge innerhalb der Familie braucht Zeit für Einarbeitung, für die Klärung von Rollen und für die Abstimmung zwischen den Generationen. In der Praxis sind Zeiträume von mehreren Jahren üblich.

Wie erhalten Sie mehr Informationen?

Welche Schritte in Ihrer Situation anstehen, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen. Wenn Sie Interesse an einem Family Office haben, stellen wir den Kontakt zu unserem Partner her.

Das Konzept entwickelt er individuell mit Ihnen, wir sind an der Beratung nicht beteiligt. Den Einstieg bildet ein Erstgespräch.

---

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information. Er stellt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung dar und ersetzt nicht die individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Steuerliche und rechtliche Regelungen sowie ihre Auslegung können sich ändern. Für Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte wird keine Gewähr übernommen.

Häufige Fragen

Lernen Sie uns kennen

Schildern Sie uns Ihre Situation. Wir nehmen uns Zeit und melden uns persönlich bei Ihnen.

Jetzt kennenlernen