LUVA MANAGEMENT

Vermögensplanung für Künstler: Worauf kommt es an?

Bei Künstlern schwanken die Einnahmen stark zwischen einzelnen Jahren, stammen aus mehreren Quellen und fließen häufig aus dem Ausland. Dazu kommen Rechte, die über Jahrzehnte Erträge erzeugen können, und eine Absicherung, die anders organisiert ist als bei Angestellten. Die Planung dreht sich deshalb weniger um Rendite als um Verteilung und Struktur.


Was unterscheidet die Vermögensplanung von Künstlern?

Der zentrale Unterschied liegt in der Unregelmäßigkeit. Ein erfolgreiches Jahr kann ein Vielfaches des vorherigen einbringen, ohne dass sich daraus eine Erwartung für das folgende ableiten lässt.

Daraus ergeben sich drei Folgen. Erstens wirkt der progressive Steuertarif in Spitzenjahren besonders stark, während in schwachen Jahren Freibeträge ungenutzt bleiben. Zweitens muss ein Einkommen, das in einem Jahr anfällt, mehrere Jahre tragen. Drittens fehlt die Planbarkeit, die anderen Berufsgruppen eine einfache monatliche Rechnung erlaubt.

Hinzu kommt eine Besonderheit, die es in kaum einem anderen Bereich gibt: Rechte an einem Werk können Jahrzehnte nach seiner Entstehung noch Einnahmen erzeugen — und sie sind vererbbar.

Woraus bestehen die Einnahmen?

Neben Honoraren für Auftritte oder Aufträge kommen Erlöse aus Verkäufen, Vergütungen für die Nutzung von Rechten und Zahlungen von Verwertungsgesellschaften hinzu. Jede Quelle folgt eigenen Regeln.

  • Honorare und Gagen: für Auftritte, Engagements, Ausstellungen oder Auftragsarbeiten.
  • Verkaufserlöse: bei bildenden Künstlern der Verkauf von Werken, häufig über Galerien mit eigenen Beteiligungsmodellen.
  • Urheber- und Lizenzrechte: Vergütungen für die Nutzung von Werken, Lizenzen, Tantiemen.
  • Verwertungsgesellschaften: Ausschüttungen etwa von GEMA, VG Wort oder VG Bild-Kunst, die zeitversetzt und in schwankender Höhe fließen.
  • Zuschüsse und Preise: Stipendien, Förderungen, Auszeichnungen, jeweils mit eigener steuerlicher Behandlung.
  • Nebeneinnahmen: Lehrtätigkeit, Workshops, Medienauftritte.

Ob diese Einnahmen als freiberuflich, gewerblich oder als nichtselbstständige Arbeit erfasst werden, entscheidet über Steuerlast, Gewerbesteuerpflicht und Sozialversicherung — und hängt an der konkreten Ausgestaltung, nicht an der Berufsbezeichnung.

Welche steuerlichen Themen stehen im Vordergrund?

Im Vordergrund stehen die Verteilung über die Jahre, der internationale Bezug und die Umsatzsteuer. Alle drei sind bei Künstlern typischer ausgeprägt als in anderen Berufen.

Verteilung über die Jahre: Fließt eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit zusammengeballt in einem Jahr zu, etwa ein Honorar für ein über Jahre entstandenes Werk, kommt die ermäßigte Besteuerung nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 Einkommensteuergesetz in Betracht. Ob die Voraussetzungen vorliegen, prüft der Steuerberater.

Internationaler Bezug: Bei Auftritten und Ausstellungen im Ausland darf nach den meisten Doppelbesteuerungsabkommen der Tätigkeitsstaat besteuern. Dort einbehaltene Quellensteuern müssen dokumentiert werden, damit sie in Deutschland angerechnet werden können. In der Praxis scheitert die Anrechnung häufig an fehlenden Nachweisen.

Umsatzsteuer: Für bestimmte künstlerische Leistungen und die Einräumung von Rechten nach dem Urheberrechtsgesetz gilt der ermäßigte Steuersatz. Welche Leistung darunter fällt, ist im Einzelfall abzugrenzen und regelmäßig Gegenstand von Prüfungen.

Einen Überblick über die weiteren Themenfelder gibt der Artikel zur Steueroptimierung. Wer seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, sollte zusätzlich die Wegzugsteuer prüfen, sobald Beteiligungen oder größere Fondsanlagen bestehen.

Wie ist die Absicherung organisiert?

Selbstständige Künstler und Publizisten sind in Deutschland über die Künstlersozialkasse in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung versichert und tragen dabei nur einen Teil der Beiträge selbst.

Diese Absicherung ist an Voraussetzungen gebunden und deckt nicht alles ab. Zu prüfen bleiben Berufsunfähigkeit, Unfallversicherung und die Frage, ob die Altersvorsorge über die gesetzliche Rente hinaus ausreicht. Bei stark schwankenden Einkommen kommt hinzu, dass Beiträge an geschätzten Jahreseinkommen hängen, was Nachzahlungen auslösen kann.

Wer zeitweise angestellt arbeitet, etwa an einem Theater oder in einer Lehrtätigkeit, bewegt sich zwischen zwei Systemen. Die Übergänge gehören dokumentiert, damit später keine Lücken entstehen.

Was ist bei Rechten und beim Nachlass zu beachten?

Urheberrechte erlöschen in Deutschland erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Sie gehören damit zum Nachlass und können über Generationen Erträge erzeugen — oder Streit.

Für die Planung bedeutet das: Zu klären ist, wer die Rechte künftig verwaltet, wer über Nutzungen entscheidet und wie Einnahmen unter mehreren Erben verteilt werden. Bei bildenden Künstlern kommt der eigene Werkbestand hinzu, der bewertet, dokumentiert und gelagert werden muss. Ein vollständiges Werkverzeichnis ist dabei weniger eine künstlerische als eine vermögensrechtliche Frage.

Soll der Bestand dauerhaft zusammengehalten werden, kommen Strukturen wie eine Gesellschaft oder eine Familienstiftung in Betracht. Beide binden Vermögen und verursachen laufende Kosten, lösen aber das Problem der Zersplitterung unter mehreren Erben.

Für erworbene Kunst gelten eigene Regeln: Im Privatvermögen ist ein Veräußerungsgewinn nach Ablauf der Spekulationsfrist des § 23 Einkommensteuergesetz grundsätzlich unbeachtlich, im Betriebsvermögen dagegen nicht.

Welche Risiken treten häufig auf?

Verbreitet sind drei Muster: zu wenig Rücklage für Steuernachzahlungen, Abhängigkeit von wenigen Auftraggebern und fehlende Übersicht über Verträge und Rechte.

Steuernachzahlungen entstehen, weil Vorauszahlungen an vergangenen Jahren hängen. Nach einem starken Jahr folgen oft eine Nachzahlung für dieses Jahr und gleichzeitig erhöhte Vorauszahlungen für das nächste — in einem Jahr, das schwächer ausfallen kann.

Abhängigkeit entsteht, wenn ein Großteil der Einnahmen von einer Galerie, einem Label, einem Verlag oder einem Auftraggeber stammt. Die Vertragsbedingungen entscheiden dann über das gesamte Einkommen.

Fehlende Übersicht betrifft Verträge über Jahrzehnte, Lizenzen in mehreren Ländern, Abrechnungen von Verwertungsgesellschaften und Unterlagen bei verschiedenen Stellen. Ohne eine Stelle, die das zusammenführt, bleibt unklar, welche Ansprüche überhaupt bestehen.

Warum kann ein Family Office für Künstler relevant sein?

Weil ein Family Office genau die Aufgabe übernimmt, die neben der künstlerischen Arbeit regelmäßig liegen bleibt: Übersicht herstellen, Beteiligte koordinieren und Entscheidungen vorbereiten.

Konkret umfasst das eine Gesamtübersicht über Konten, Depots, Immobilien, Rechte und Beteiligungen; die Abstimmung zwischen Steuerberatern, Anwälten und Banken, auch über Landesgrenzen hinweg; die Planung für Jahre mit stark schwankenden Einnahmen; und die Begleitung von Nachlassfragen, bei denen Rechte und Werkbestand eine Rolle spielen.

Was ein Family Office im Einzelnen leistet, beschreibt der Artikel Was ist ein Family Office?; die Abgrenzung zur reinen Geldanlage der Artikel Family Office oder Vermögensverwaltung. Die üblichen Einstiegsschwellen orientieren sich allerdings am Vermögen, nicht am Einkommen — welche Wege es dafür gibt, beschreibt der Artikel Ab welchem Vermögen lohnt sich ein Family Office?.

Eine ähnliche Ausgangslage besteht bei Profisportlern, deren Einkommen ebenfalls in wenige Jahre fällt: Vermögensplanung für Sportler.

Wie erhalten Sie mehr Informationen?

Welche Themen in Ihrer Situation anstehen, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen. Wenn Sie Interesse an einem Family Office haben, stellen wir den Kontakt zu unserem Partner her.

Das Konzept entwickelt er individuell mit Ihnen, wir sind an der Beratung nicht beteiligt. Den Einstieg bildet ein Erstgespräch.

---

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information. Er stellt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung dar und ersetzt nicht die individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Steuerliche und rechtliche Regelungen sowie ihre Auslegung können sich ändern. Für Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte wird keine Gewähr übernommen.

Häufige Fragen

Passt ein Family Office zu Ihnen?

Vier kurze Fragen, unter einer Minute. Wir prüfen unverbindlich, welche Unterstützung für Ihre Situation sinnvoll ist.

Jetzt den Check machen