Unabhängiges Family Office: Woran erkennt man es?
Unabhängig nennen sich viele Anbieter. Der Begriff ist nicht geschützt und sagt für sich genommen nichts aus. Entscheidend sind drei Punkte: wem das Family Office gehört, wie es vergütet wird und ob es an den Produkten verdient, die es empfiehlt.
Was bedeutet Unabhängigkeit bei einem Family Office?
Unabhängig ist ein Family Office, wenn es ausschließlich vom Mandanten bezahlt wird und am Ergebnis seiner eigenen Empfehlungen nicht zusätzlich verdient. Es verkauft keine eigenen Anlageprodukte und erhält keine Zahlungen von den Banken und Verwaltern, die es auswählt.
Der Hintergrund ist die Funktion. Ein Family Office legt in der Regel nicht selbst an, sondern wählt Verwalter aus und überwacht sie. Wer diese Kontrollfunktion ausübt, sollte nicht zugleich an deren Mandat verdienen. Was ein Family Office im Einzelnen leistet, beschreibt der Artikel Was ist ein Family Office?.
Da der Begriff Family Office gesetzlich nicht geschützt ist, gilt das für den Zusatz „unabhängig" erst recht. Er ist eine Selbstbeschreibung, keine Qualifikation. Prüfbar wird Unabhängigkeit erst, wenn man sie in konkrete Fragen übersetzt.
Welche Interessenkonflikte gibt es?
Interessenkonflikte entstehen überall dort, wo die Vergütung des Anbieters von Entscheidungen abhängt, die er selbst beeinflusst. Vier Konstellationen treten regelmäßig auf.
Bankgebundene Anbieter: Gehört das Family Office zu einem Institut, verdient dieses an Depotführung, Produkten und Mandaten. Die Auswahl endet dann meist am eigenen Angebot. Die Unterschiede beschreibt der Artikel Family Office oder Private Banking.
Eigene Vermögensverwaltung: Betreibt der Anbieter selbst eine Vermögensverwaltung, fallen Auswahl und Durchführung zusammen. Die Kontrollfunktion entfällt faktisch. Zur Abgrenzung beider Rollen siehe Family Office oder Vermögensverwaltung.
Provisionen und Rückvergütungen: Zahlungen von Banken, Fondsanbietern oder Produktpartnern erhöhen die Einnahmen des Anbieters je nach Anlageentscheidung. Anbieter, die als Honorar-Anlageberater auftreten, dürfen solche Zuwendungen nach dem Wertpapierhandelsgesetz nicht behalten.
Eigene Produkte und Beteiligungen: Empfiehlt ein Anbieter Fonds, Clubdeals oder Beteiligungen, an denen er selbst beteiligt ist, verdient er doppelt.
Keiner dieser Fälle ist für sich genommen unzulässig. Entscheidend ist, dass der Mandant sie kennt und einordnen kann.
Welche Fragen klären Unabhängigkeit?
Unabhängigkeit lässt sich in fünf Fragen übersetzen, die sich im Erstgespräch stellen lassen und deren Antworten schriftlich vorliegen sollten.
- Wem gehört das Unternehmen? Gehört es seinen Gründern oder Partnern, einer Bank, einer Versicherung oder einer Kanzlei?
- Wie werden Sie vergütet? Ausschließlich durch den Mandanten, oder fließen Zahlungen von Dritten? Falls ja: in welcher Höhe und wie wird damit umgegangen?
- Verdienen Sie an den Produkten, die Sie empfehlen? Bestehen eigene Fonds, Beteiligungen oder eine eigene Vermögensverwaltung?
- Wer trifft die Anlageentscheidungen? Das Family Office selbst oder die ausgewählten Verwalter?
- Wie werden Verwalter ausgewählt und überprüft? Nach welchen Kriterien, in welchen Abständen, und wurde schon einmal ein Mandat entzogen?
Die letzte Frage ist aufschlussreicher, als sie klingt. Ein Anbieter, der noch nie ein Mandat neu vergeben hat, übt die Kontrollfunktion möglicherweise nur auf dem Papier aus.
Welche Vergütungsmodelle gibt es?
Üblich sind eine Gebühr auf das betreute Vermögen, ein festes Honorar oder eine Kombination aus beidem. Die Modelle setzen unterschiedliche Anreize.
Eine volumenabhängige Gebühr steigt mit dem betreuten Vermögen. Daraus folgt ein Anreiz, möglichst viel Vermögen in die Betreuung einzubeziehen — und tendenziell gegen Entscheidungen, die das betreute Volumen verringern, etwa die Tilgung von Krediten oder den Kauf einer Immobilie außerhalb der Betreuung.
Ein festes Honorar ist von der Vermögenshöhe und von Anlageentscheidungen getrennt. Die Kosten sind planbar, allerdings muss der Leistungsumfang genau beschrieben sein.
Eine erfolgsabhängige Komponente koppelt die Vergütung an die Wertentwicklung. Sie kann einen Anreiz zu höherem Risiko setzen.
Keines dieser Modelle ist per se besser. Wichtig ist, die Anreize zu kennen und die Gesamtkosten zu vergleichen: Honorar des Family Office plus Gebühren von Depotbanken, Verwaltern und Produkten.
Was sagt eine BaFin-Erlaubnis über Unabhängigkeit aus?
Nichts. Die Erlaubnis bezieht sich auf die Tätigkeit, nicht auf die Interessenlage. Ein zugelassener Anbieter kann provisionsgetrieben arbeiten, ein nicht erlaubnispflichtiger völlig unabhängig sein.
Erlaubnispflichtig sind vor allem Finanzportfolioverwaltung und Anlageberatung. Ein Family Office, das ausschließlich koordiniert, berichtet und Verwalter überwacht, braucht keine Erlaubnis und erscheint folgerichtig nicht in der Unternehmensdatenbank der BaFin. Einzelheiten beschreibt der Artikel zur Family Office Regulierung.
Beide Informationen sind trotzdem nützlich: Die Erlaubnis zeigt, welche Leistungen ein Anbieter selbst erbringen darf. Die Vergütungsfrage zeigt, welche Interessen dabei wirken. Erst zusammen ergeben sie ein Bild.
Wie unabhängig sind die verschiedenen Formen?
Die Form des Family Office sagt etwas über die strukturelle Interessenlage aus, aber nicht alles.
Ein Single Family Office gehört dem Mandanten selbst und ist in dieser Hinsicht am klarsten aufgestellt. Interessenkonflikte können dennoch entstehen, etwa bei der Vergütung angestellter Mitarbeiter. Die Unterschiede der Formen beschreibt der Artikel Single oder Multi Family Office.
Ein unabhängiges Multi Family Office gehört seinen Gründern oder Partnern und arbeitet mit mehreren Depotbanken. Entscheidend ist hier die Vergütungsfrage.
Ein bankgebundenes Family Office steht vor dem beschriebenen strukturellen Konflikt. Das schließt gute Arbeit nicht aus, begrenzt aber die Auswahl.
Ein kanzleinaher Anbieter verdient in der Regel an Beratungsleistungen, nicht an Produkten. Dafür kann ein Anreiz bestehen, Gestaltungen vorzuschlagen, die Beratungsaufwand erzeugen.
Wie erhalten Sie mehr Informationen?
Welcher Anbieter zu Ihrer Situation passt, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen. Wenn Sie Interesse an einem Family Office haben, stellen wir den Kontakt zu unserem Partner her, der über eine Erlaubnis der BaFin verfügt.
Die Beratung findet dort statt: Das Konzept entwickelt der Partner individuell mit Ihnen, wir sind daran nicht beteiligt. Kommt eine Zusammenarbeit zustande, erhalten wir von ihm eine Vergütung. LUVA Management untersteht keiner Finanzaufsicht und ist kein Family Office, keine Vermögensverwaltung und keine Steuer- oder Rechtsberatung. Den Einstieg bildet ein Erstgespräch.
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*Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen
Häufige Fragen
Das Honorar ist sichtbarer, weil es direkt in Rechnung gestellt wird. Bei provisionsfinanzierten Modellen stecken die Kosten dagegen in den Produkten und sind weniger offensichtlich. Für einen Vergleich zählen deshalb die Gesamtkosten: Honorar plus Gebühren von Depotbanken, Verwaltern und Produkten. Ob die unabhängige Variante unter dem Strich teurer ist, lässt sich nur mit diesen Zahlen beurteilen.
Zuwendungen Dritter müssen gegenüber Kunden offengelegt werden, wenn der Anbieter erlaubnispflichtige Wertpapierdienstleistungen erbringt. In der Praxis finden sich entsprechende Angaben in den vorvertraglichen Informationen, in den Kostenausweisen der Bank und in den jährlichen Kostenaufstellungen. Am einfachsten ist die direkte Frage, verbunden mit der Bitte um eine schriftliche Antwort.
Vollständig vermeiden lassen sie sich nicht. Auch ein ausschließlich vom Mandanten bezahltes Family Office hat ein Interesse daran, das Mandat zu behalten. Entscheidend ist deshalb weniger die Abwesenheit von Konflikten als ihre Offenlegung und die Frage, wie mit ihnen umgegangen wird.