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Family Office Regulierung: Welche Regeln gelten?

Der Begriff Family Office ist gesetzlich nicht geschützt. Ob ein Anbieter eine Erlaubnis der BaFin braucht, richtet sich allein danach, welche Leistungen er tatsächlich erbringt. Koordination, Controlling und Reporting sind in der Regel erlaubnisfrei, Anlageentscheidungen und Anlageempfehlungen dagegen nicht.


Sind Family Offices in Deutschland reguliert?

Nicht als solche. Es gibt kein Family-Office-Gesetz und keine eigene Rechtsform. Reguliert wird nicht der Anbieter, sondern die Tätigkeit: Erbringt ein Family Office erlaubnispflichtige Finanzdienstleistungen, gelten dieselben Regeln wie für jeden anderen Anbieter.

Daraus folgt eine für Mandanten wichtige Konsequenz: Dass sich jemand Family Office nennt, sagt über seine Zulassung nichts aus. Zwei Anbieter mit derselben Bezeichnung können aufsichtsrechtlich völlig unterschiedlich aufgestellt sein.

Die BaFin hat zu dieser Abgrenzung ein eigenes Merkblatt veröffentlicht, das Hinweise zur Erlaubnispflicht von Family Offices nach dem Kreditwesengesetz (KWG) und dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) enthält. Es ist die zentrale Verwaltungsquelle zu diesem Thema.

Welche Tätigkeiten sind erlaubnispflichtig?

Erlaubnispflichtig sind vor allem die Finanzportfolioverwaltung und die Anlageberatung, wenn sie gewerbsmäßig oder in kaufmännischem Umfang für andere erbracht werden.

Finanzportfolioverwaltung liegt vor, wenn das Family Office Vermögen anderer mit eigenem Entscheidungsspielraum verwaltet — also selbst entscheidet, was gekauft und verkauft wird.

Anlageberatung liegt vor, wenn konkrete, auf die Situation des Kunden zugeschnittene Empfehlungen zu bestimmten Finanzinstrumenten gegeben werden. Eine allgemeine Darstellung von Anlageformen ohne Bezug auf ein konkretes Produkt fällt nicht darunter.

Hinzu kommen weitere Tatbestände wie die Anlagevermittlung und die Abschlussvermittlung.

Welches Gesetz anzuwenden ist, hängt vom Anbieter ab: Für Wertpapierinstitute gilt seit 2021 das Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG), für Kreditinstitute weiterhin das KWG. Für die Anlageberatung besteht alternativ die Möglichkeit, unter dem Haftungsdach eines zugelassenen Instituts tätig zu werden, das die aufsichtsrechtliche Verantwortung übernimmt.

Das Betreiben erlaubnispflichtiger Geschäfte ohne Erlaubnis ist strafbar. Deshalb gehört diese Prüfung an den Anfang, wenn ein Family Office aufgebaut wird — mehr dazu im Artikel Family Office gründen.

Welche Tätigkeiten bleiben erlaubnisfrei?

Nach Auffassung der BaFin sind die klassischen Koordinationsleistungen eines Family Office in der Regel nicht erlaubnispflichtig. Dazu zählen unter anderem:

  • allgemeine Beratung vermögender Personen ohne konkrete Anlageempfehlung
  • Überwachung und Kontrolle externer Vermögensverwalter
  • Buchführung, Controlling und konsolidiertes Reporting
  • Vermittlung bei Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Familie
  • allgemeine administrative Leistungen

Das ist der Kern dessen, was ein unabhängiges Family Office ausmacht: Es trifft keine Anlageentscheidungen, sondern wählt aus, überwacht und führt zusammen. Die Abgrenzung zur Vermögensverwaltung beschreibt der Artikel Family Office oder Vermögensverwaltung.

Die Grenze verläuft dabei fließend. Wer regelmäßig konkrete Produkte empfiehlt, bewegt sich unabhängig von der Bezeichnung im Bereich der Anlageberatung.

Gilt eine Ausnahme für Single Family Offices?

Wer ausschließlich eigenes Vermögen verwaltet, erbringt keine Finanzdienstleistung für Dritte. Deshalb sind Single Family Offices häufig nicht erlaubnispflichtig — aber nicht automatisch.

Entscheidend ist, für wen gehandelt wird. Verwaltet eine Gesellschaft das Vermögen mehrerer Familienmitglieder, mehrerer Stämme oder entfernterer Verwandter, kann die Grenze zur Verwaltung fremden Vermögens überschritten sein. Dasselbe gilt, wenn das Family Office formal als eigenständige Gesellschaft auftritt und für die Familienmitglieder tätig wird.

Die Beurteilung hängt damit von der konkreten Struktur ab: Wem gehört die Gesellschaft, wessen Vermögen wird verwaltet, und besteht Entscheidungsspielraum? Diese Prüfung sollte dokumentiert werden, weil sie bei Veränderungen in der Familie erneut ansteht. Die Unterschiede beider Formen beschreibt der Artikel Single oder Multi Family Office.

Welche Rolle spielt das Kapitalanlagegesetzbuch?

Neben dem Aufsichtsrecht für Finanzdienstleistungen kann das KAGB greifen. Es betrifft Investmentvermögen, also Vehikel, die Kapital von Anlegern einsammeln und nach einer festgelegten Strategie zu deren Nutzen anlegen.

Praktisch relevant wird das, wenn Vermögen mehrerer Beteiligter in einer Struktur gebündelt und gemeinsam angelegt wird. Dann stellt sich die Frage, ob ein Investmentvermögen vorliegt — mit Folgen für Verwaltung, Verwahrung und Registrierung. Für Vehikel, die ausschließlich dem Vermögen einer Familie dienen, bestehen Ausnahmen; ihre Voraussetzungen sind im Einzelfall zu prüfen.

Weil diese Frage bereits bei der Gestaltung der Gesellschaftsstruktur entsteht und nicht erst im laufenden Betrieb, gehört sie zur Gründungsplanung.

Welche weiteren Pflichten bestehen?

Unabhängig von der Erlaubnisfrage gelten mehrere Vorschriften, die in der Praxis regelmäßig unterschätzt werden.

  • Geldwäscherecht: Je nach Tätigkeit können Family Offices Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz sein, mit Pflichten zur Identifizierung, Risikoanalyse und Dokumentation.
  • Transparenzregister: Gesellschaften müssen ihre wirtschaftlich Berechtigten eintragen lassen.
  • Berufsrecht: Steuerberatung ist nach dem Steuerberatungsgesetz vorbehalten, Rechtsdienstleistungen regelt das Rechtsdienstleistungsgesetz. Ein Family Office ohne eigene Berufsträger bindet dafür externe Berater ein.
  • Datenschutz: Family Offices verarbeiten besonders sensible Daten über Vermögen und Familienverhältnisse.
  • Handels- und Steuerrecht: Buchführungs-, Abschluss- und Offenlegungspflichten der jeweiligen Rechtsform.

Für Mandanten ist vor allem der dritte Punkt relevant: Er erklärt, warum ein Family Office Steuerberater und Anwälte einbindet, statt diese Leistungen selbst zu erbringen.

Wie prüft man, ob ein Anbieter zugelassen ist?

Über die Unternehmensdatenbank der BaFin. Dort sind alle Institute und Unternehmen aufgeführt, die über eine Erlaubnis für erlaubnispflichtige Finanzdienstleistungen verfügen.

Zu beachten ist, dass das Fehlen eines Eintrags nicht automatisch ein Problem bedeutet: Ein Family Office, das ausschließlich koordiniert, berichtet und Verwalter überwacht, braucht keine Erlaubnis und erscheint folgerichtig nicht in der Datenbank.

Sinnvolle Fragen im Erstgespräch sind deshalb: Welche Leistungen erbringen Sie selbst, und welche über Dritte? Verfügen Sie über eine Erlaubnis, oder sind Sie an ein Haftungsdach angebunden? Wer trifft die Anlageentscheidungen? Und wie werden Sie vergütet — ausschließlich vom Mandanten oder auch durch Dritte? Worauf es bei der Auswahl sonst ankommt, beschreibt der Artikel Was ist ein Family Office?.

Wie unterscheidet sich die Regulierung im Ausland?

Deutschland kennt keine eigene Regelung für Family Offices. In anderen Ländern ist das teilweise anders — insbesondere in den USA, wo das Wertpapierrecht eine auf Family Offices zugeschnittene Ausnahme von der Registrierungspflicht als Anlageberater vorsieht.

In der Schweiz unterliegt die Tätigkeit der Aufsicht durch die FINMA, wobei auch dort die konkrete Tätigkeit über die Bewilligungspflicht entscheidet. Einen Überblick über die Unterschiede gibt der Artikel Family Office in Deutschland.

Für Mandanten mit internationalem Bezug ist das relevant, weil Struktur und Zuständigkeit davon abhängen, wo das Family Office sitzt und wo das Vermögen verwaltet wird.

Wie erhalten Sie mehr Informationen?

Welche Anforderungen in Ihrer Situation gelten, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen. Wenn Sie Interesse an einem Family Office haben, stellen wir den Kontakt zu unserem Partner her, der über eine Erlaubnis der BaFin verfügt.

Das Konzept entwickelt er individuell mit Ihnen, wir sind an der Beratung nicht beteiligt. LUVA Management untersteht selbst keiner Finanzaufsicht. Den Einstieg bildet ein Erstgespräch.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information. Er stellt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung dar und ersetzt nicht die individuelle Beratung. Aufsichtsrechtliche Regelungen und ihre Auslegung können sich ändern. Für Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte wird keine Gewähr übernommen.

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