LUVA MANAGEMENT

Family Office in Deutschland: Entstehung, Markt und Recht

Family Offices gibt es in Deutschland seit dem Industriezeitalter, als große Unternehmerfamilien eigene Verwaltungen für ihr Privatvermögen aufbauten. Der heutige Markt ist stark vom Mittelstand geprägt, wenig standardisiert und rechtlich nicht eigens geregelt. Im Vergleich zu den USA oder der Schweiz fallen vor allem drei Unterschiede auf: die Rolle der Banken, die Bedeutung von Stiftungen und das Fehlen einer eigenen Rechtsform.


Wie sind Family Offices entstanden?

Family Offices entstanden aus der Verwaltung großer Privatvermögen im 19. Jahrhundert. Unternehmerfamilien stellten eigene Verwalter, Buchhalter und Juristen an, um Vermögen zu betreuen, das aus dem Unternehmen abgeflossen war.

Als Vorläufer gelten die Vermögensverwaltungen europäischer Kaufmanns- und Bankiersfamilien. Ihre heutige Form geht auf das amerikanische Industriezeitalter zurück: Familien wie die Rockefellers richteten eigene Büros ein, die Beteiligungen, Immobilien, Stiftungen und persönliche Angelegenheiten der Familie gemeinsam verwalteten. Aus dieser Organisationsform stammt der Begriff Family Office.

In Deutschland verlief die Entwicklung parallel, blieb aber weniger sichtbar. Industriellenfamilien richteten Vermögensverwaltungen ein, die nach außen als gewöhnliche Gesellschaften auftraten. Der Begriff Family Office setzte sich hier erst ab den 1990er-Jahren durch, als Dienstleister begannen, diese Leistungen auch für mehrere Familien anzubieten.

Wie hat sich der Markt in Deutschland entwickelt?

Der deutsche Markt ist vergleichsweise jung und stark vom Mittelstand geprägt. Ein Großteil der heutigen Family Offices entstand in den vergangenen Jahrzehnten, häufig im Zusammenhang mit Unternehmensverkäufen und Generationswechseln.

Drei Entwicklungen haben ihn geprägt. Erstens die Nachfolgewelle in Familienunternehmen: Wenn Anteile auf die nächste Generation übergehen oder ein Unternehmen verkauft wird, entsteht Vermögen außerhalb des Betriebs, das organisiert werden muss. Zweitens die Professionalisierung der Vermögensverwaltung: Aus internen Buchhaltungen wurden eigenständige Gesellschaften mit Controlling und Reporting. Drittens der Markteintritt von Banken und Kanzleien, die Family-Office-Leistungen als eigenes Angebot aufgenommen haben.

Belastbare Zahlen zur Größe des Marktes gibt es nicht. Single Family Offices treten nach außen nicht als solche auf, und der Begriff ist nicht geschützt, sodass sich auch Vermögensverwalter, Banken und Kanzleien so bezeichnen können. Schätzungen gehen entsprechend weit auseinander.

Welche Formen sind in Deutschland verbreitet?

Verbreitet sind vier Formen: das Single Family Office, das Multi Family Office, bankgebundene Angebote und das in ein Unternehmen eingebettete Family Office.

Das Single Family Office ist die ursprüngliche Form und meist eine eigene Gesellschaft der Familie. Das Multi Family Office betreut mehrere Mandanten und verteilt seine Fixkosten auf mehrere Mandate. Die Unterschiede beider Formen beschreibt der Artikel Single oder Multi Family Office.

Bankgebundene Angebote sind in Deutschland besonders präsent, weil Privatbanken und Landesbanken traditionell enge Beziehungen zu Unternehmerfamilien haben. Das eingebettete Family Office ist eine deutsche Besonderheit des Mittelstands: Mitarbeiter aus Rechnungswesen oder Finanzen des Familienunternehmens betreuen zusätzlich das Privatvermögen der Eigentümer.

Wer nutzt Family Offices in Deutschland?

Typische Mandanten sind Unternehmerfamilien, Gesellschafter mittelständischer Unternehmen und Personen, die nach einem Unternehmensverkauf erstmals ein großes liquides Vermögen strukturieren. Hinzu kommen Führungskräfte, Sportler und Künstler mit hohem oder stark schwankendem Einkommen.

Prägend ist die Struktur der deutschen Wirtschaft. Ein großer Teil der Vermögen stammt aus Familienunternehmen und ist entsprechend in Beteiligungen, Betriebsimmobilien und Gesellschafterdarlehen gebunden, nicht in liquiden Wertpapieren. Daraus folgt ein anderer Schwerpunkt als in Ländern mit stärker kapitalmarktgeprägten Vermögen: Nachfolge, Beteiligungsverwaltung und die Trennung von Betriebs- und Privatvermögen stehen häufig vor der reinen Kapitalanlage. Auch Einmalzahlungen wie eine Abfindung führen regelmäßig zu diesen Fragen.

Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten in Deutschland?

Der Begriff Family Office ist in Deutschland gesetzlich nicht definiert und nicht geschützt. Welche Vorgaben gelten, richtet sich allein danach, welche Leistungen tatsächlich erbracht werden.

Trifft ein Family Office Anlageentscheidungen für andere (Finanzportfolioverwaltung) oder gibt es konkrete Anlageempfehlungen (Anlageberatung), braucht es eine Erlaubnis der BaFin, in der Regel nach dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG), bei Kreditinstituten nach dem Kreditwesengesetz (KWG). Koordination, Controlling und Reporting ohne Anlageempfehlung sind in der Regel nicht erlaubnispflichtig.

Steuerberatung ist nach dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) Steuerberatern und weiteren dort genannten Berufsgruppen vorbehalten, Rechtsdienstleistungen regelt das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Ein Family Office ohne eigene Berufsträger bindet dafür externe Berater ein. Welche Themen dabei anfallen, beschreibt der Artikel zur Steueroptimierung.

Wie unterscheidet sich Deutschland von anderen Ländern?

Der wichtigste Unterschied ist das Fehlen einer eigenen Rechtsform oder Regulierung für Family Offices. Hinzu kommen die starke Stellung der Banken, die Bedeutung von Stiftungen und die geringere Standardisierung des Marktes.

Vereinigte Staaten: Dort ist der Markt am weitesten entwickelt und am sichtbarsten. Family Offices treten offen als solche auf, veröffentlichen Stellenanzeigen und investieren häufig direkt in Unternehmen. Im Wertpapierrecht gibt es eine eigene Ausnahmeregelung für Family Offices, die unter bestimmten Voraussetzungen von der Registrierung als Anlageberater befreit sind. Eine vergleichbare Regelung kennt das deutsche Recht nicht.

Schweiz: Family Offices sind eng mit dem Privatbankensektor verbunden. Die Aufsicht erfolgt durch die FINMA, wobei auch dort die konkrete Tätigkeit über die Bewilligungspflicht entscheidet. Vertraulichkeit und internationale Mandate haben traditionell einen höheren Stellenwert.

Vereinigtes Königreich: London ist ein Standort mit vielen internationalen Mandaten, geprägt von Zuzüglern aus dem Ausland. Trusts spielen eine Rolle, die das deutsche Recht so nicht kennt.

Liechtenstein und Österreich: Beide Standorte sind für Stiftungslösungen bekannt, die von deutschen Familien im Zusammenhang mit Nachfolge genutzt werden.

Singapur und Hongkong: Beide Standorte haben in den vergangenen Jahren gezielt um Family Offices geworben, unter anderem mit steuerlichen Anreizen für Fondsstrukturen und mit Aufenthaltsprogrammen. Der Markt ist dort jünger, wächst aber schnell.

Welche Rolle spielen Stiftungen in Deutschland?

Stiftungen sind in Deutschland ein verbreitetes Mittel, um Unternehmen und Vermögen über Generationen zusammenzuhalten. Mehrere große deutsche Unternehmen gehören ganz oder teilweise Stiftungen.

Unterschieden wird vor allem zwischen gemeinnützigen Stiftungen und Familienstiftungen. Gemeinnützige Stiftungen verfolgen steuerbegünstigte Zwecke, Familienstiftungen dienen der Versorgung der Familie. Familienstiftungen unterliegen in Abständen von 30 Jahren der Erbersatzsteuer nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz. Verbreitet sind außerdem Doppelstiftungsmodelle, bei denen Stimmrechte und wirtschaftliche Beteiligung auf verschiedene Stiftungen verteilt werden.

Für die Aufsicht sind die Länder zuständig, in Baden-Württemberg etwa die Regierungspräsidien. Family Offices bereiten solche Strukturen vor und begleiten sie laufend, die rechtliche Gestaltung übernehmen Anwälte und Notare.

Wie findet man ein Family Office in Deutschland?

Die meisten Mandate entstehen über Empfehlungen von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Anwälten oder anderen Unternehmerfamilien. Ein vollständiges öffentliches Verzeichnis der Anbieter gibt es nicht.

Für einen Vergleich lohnt sich der Blick auf Unabhängigkeit, Vergütungsmodell, Leistungsumfang und die Erfahrung mit der eigenen Vermögensstruktur. Ob ein Anbieter eine Erlaubnis der BaFin besitzt, lässt sich in der Unternehmensdatenbank der BaFin prüfen. Grundlagen dazu finden Sie im Artikel Was ist ein Family Office?, eine regionale Übersicht am Beispiel Stuttgart.

Häufige Fragen

Lernen Sie uns kennen

Schildern Sie uns Ihre Situation. Wir nehmen uns Zeit und melden uns persönlich bei Ihnen.

Jetzt kennenlernen